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Erdbestattung

Der Verstorbene wird am Ende der Trauerfeier im Sarg in der Erde beigesetzt.
Nach ca. einem Jahr kann der Grabstein auf das Grab gesetzt werden. Ein Grab muss nach Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit gepflegt werden. Friedhofssatzungen und die damit verbundenen Vorschriften sind von Gemeinde zu Gemeinde allerdings unterschiedlich. Das betrifft Ruhezeiten, Bestattungsmöglichkeiten, Grabsteinvorschriften, Gebühren und Öffnungszeiten des Friedhofs.

Die Gebührenstrukturen der Gemeinden sind relativ komplex.
Wenn Sie Hilfe brauchen, beraten wir Sie gerne.
Rufen Sie uns einfach an: 07951-96 48 66