| Ein Todesfall tritt ein - Was ist zu tun? | ||
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Dokumente Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Der Tod ist durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte oder Kinder) oder durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen.
Weitere Unterlagen für die Bestattung
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Aktuelles: jeden 1. Donnerstag im Monat 7. Oktober 2010 Offene Abende mit Vorträgen im Bestattungshaus Kraus in Crailsheim jeden 1. Donnerstag im Monat 4. November 2010 Offene Abende mit Vorträgen im Bestattungshaus Kraus in Crailsheim jeden 1. Donnerstag im Monat 2. Dezember 2010 Offene Abende mit Vorträgen im Bestattungshaus Kraus in Crailsheim |
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