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Mögliche Bestattungsarten

In Deutschland ist die Erdbestattung auf Friedhöfen noch immer die gebräuchlichste Bestattungsform und die Sargpflicht ist im Gesetz verankert. Beigesetzt wird in Einzel- oder Familiengräbern.

Jeder Bürger hat ein Anrecht auf einen Friedhofsplatz an dem Ort, an dem er zuletzt gelebt hat. Um in einem anderen Ort als dem Wohnort beigesetzt zu werden, braucht man die Genehmigung der Gemeinde, in der die Beisetzung erfolgen soll, die nicht immer einfach zu erhalten ist.

Grundsätzlich wird zwischen der Erd- und Feuerbestattung unterschieden. Die Feuerbestattung ist die Grundlage für alternative Formen der Aschenbeisetzung.

Erdbestattungen
Eine Erdbestattung ist möglich:

  • in einem Reihengrab
  • in einem Wahlgrab
  • in einem Wahlgrab mit Tieferlegung
  • in einem Rasengrab
  • in einem anonymen Grabfeld für Tot- und Fehlgeburten
  • für Muslime nach islamischer Tradition zu beerdigen. Diese Möglichkeit besteht in Crailsheim in einem speziell angelegten Grabfeld auf dem Crailsheimer Hauptfriedhof. Die gesetzliche Sargpflicht besteht hier ebenfalls.

Weitere Informationen zu Erdbestattungen.
Die Friedhofsatzung der Stadt Crailsheim finden Sie >hier.

Feuerbestattungen
Auch für eine Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt. Dieser wird im Krematorium mit verbrannt.
Die Asche kann dann auf unterschiedliche Weisen beigesetzt werden.
Nach einer Feuerbestattung kann die Urne:

  • in einem Reihengrab,
  • in einem Wahlgrab,
  • oder anonym bestattet werden.

Hinzu kommen alternativen Formen der Aschenbeisetzung:

Weitere Informationen zu Feuerbestattungen.

Anonyme Bestattung
Oase der Ewigkeit
Waldbestattung
Seebestattung
Weltallbestattung
Ballonbestattung
Diamantpressung
Verstreuen der Asche